Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins, die wiederholte Absenkung der Bargeldgrenze im Edelmetallhandel, die anhaltenden Diskussionen um einen Verzicht auf kleine Geldstücke – man kann durchaus den Eindruck gewinnen, dass der politischen Führung in Brüssel das Bargeld ein Dorn im Auge ist. Nachdem es in den letzten Jahren jedoch ruhig um das Reizthema unter dem Schlagwort „Abschaffung des Bargeldes“ geworden ist, folgt nun der nächste Schritt: Die EU hat beschlossen, Barzahlungen von über 10.000 Euro europaweit zu verbieten.

Im Kampf gegen Geldwäsche haben das Europaparlament und die EU-Staaten eine ganze Reihe von Massnahmen beschlossen. Neben dem Verbot von Barzahlungen im Umfang von mehr als 10.000 Euro sollen künftig auch Händler von Luxusgütern die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Transaktionen, beispielsweise beim Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen, melden. In den Fokus geraten auch „Superreiche“ mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro sowie Eigentümer von Unternehmen mit einem Anteil von mindestens einem Viertel.

Wie bereits bei früheren Einschränkungen des Bargeldverkehrs werden erneut Gründe genannt, die auf den ersten Blick leicht nachvollziehbar und wenig diskussionswürdig sind – in erster Linie sollen russische Oligarchen daran gehindert werden, EU-Sanktionen nach dem Angriff auf die Ukraine umgehen können. Doch die Kritik an der europaweiten Umsetzung einer Bargeldgrenze ist gross – denn Deutschland war bislang eines der wenigen EU-Länder, das bisher keine solche Regelung hatte. Hierzulande durften Käufer bislang mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen, mussten ihre Identität jedoch nachweisen. Dagegen existierten in den meisten anderen EU-Ländern bereits gesetzliche Obergrenzen, beispielsweise in Höhe von 1.000 Euro in Frankreich und Spanien sowie von 3.000 Euro in Belgien und den Niederlanden.

Auf Regierungsebene in Berlin löst die Entscheidung aus Brüssel gemischte Reaktionen aus. Insbesondere die FDP hatte sich massiv gegen eine europaweite Bargeldgrenze gestemmt. Auch von der Opposition kommt Kritik: So betont beispielsweise der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, dass die 10.000-Euro-Grenze nicht notwendig sei, um Geldwäsche zu bekämpfen. Er warnt davor, dass bei zukünftigen Überarbeitungen der Verordnung diese Zahl grundsätzlich infrage gestellt werden könnte, und ruft zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Denn bereits jetzt bringen andere EU-Staaten eine niedrigere Obergrenze von 3.000 Euro ins Gespräch. Diese Summe soll ab sofort als Grenze gelten, ab der eine Identifizierung nötig ist. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sieht die Gefahr, dass der Kampf gegen Geldwäsche allzu leicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechselt wird.

Bildnachweis: AndreyPopov
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