Der eigene Tod ist ein Thema, mit dem sich wohl kaum jemand gerne beschäftigt. Die eigene Endlichkeit ist eine schmerzliche Gewissheit, die zumindest in der Theorie noch einige Jahre oder hoffentlich Jahrzehnte entfernt liegt. Dennoch bleibt diese Gewissheit und es ist ratsam, sich mit einigen Fragen noch zu Lebzeiten zu beschäftigen – im eigenen Interesse und im Interesse seiner Angehörigen.

Dazu gehört auch die Klärung der Frage, was mit dem eigenen Vermögen passieren wird. Damit sich die Nachfahren nicht neben der Trauer noch mit Formalitäten beschäftigen müssen und damit es nicht durch die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Verteilungen kommt, ist eine vorzeitige Vorbereitung unerlässlich. Dabei ist Gold bei einer Erbschaft grundsätzlich eine unkomplizierte Angelegenheit. Münzen oder Barren können je nach Gewicht gerecht und transparent aufgeteilt werden.

Oft steckt der Teufel jedoch im Detail. Wer hat beispielsweise im Blick, dass die Freigrenzen beim Vererben je nach Verwandtschaftsgrad äusserst klein ausfallen können? Und wer denkt daran, dass bei der gesetzlichen Erbfolge auch missgünstige Familienmitglieder zum Zuge kommen können, wenn es kein Testament gibt? Oder welche Vorkehrungen werden getroffen, damit die Erben überhaupt Zugriff auf das Gold und Silber haben und nicht den Tresor aufschweissen müssen, weil der Zugangscode nicht bekannt ist?

Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Dokumentation der eigenen Edelmetallbestände unerlässlich. Idealerweise heben Edelmetall-Besitzer schon im eigenen Interesse die Kaufbelege auf, nicht nur um auf eine mögliche Steuerprüfung zu Lebzeiten vorbereitet zu sein, sondern um den Erben die Orientierung zu erleichtern. Noch besser wäre es, den Edelmetallbestand zu katalogisieren, beispielsweise in einer Excel-Tabelle. Wird diese alle paar Monate aktualisiert, werden die Erben um eine mühsame Aufgabe erleichtert. Nicht jeder Erbe kennt sich mit speziellen Münzen wie einem “Krügerrand” aus oder weiss, warum Opas Lieblingsmünze aufgrund ihrer dunklen Tönung wertvoll ist. Durch solche Hinweise wird vermieden, dass die Goldmünzen unter ihrem tatsächlichen Wert verkauft werden oder wertvolle Sammlerstücke durch unsachgemässe Reinigung beschädigt werden. Solche kleinen Gesten zeigen auch, dass sich der Verstorbene um seine Lieben gekümmert und an sie gedacht hat.

Menschen, die ihr Vermögen an ihre Familienmitglieder oder Bekannten weitergeben möchten, sollten sich über bestimmte Freibeträge im Klaren sein. Diese Freibeträge gelten nicht nur für Geld, sondern auch für andere Vermögenswerte. Wenn Ehepartner oder Lebenspartner erben, können sie bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, während Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben dürfen. Jedoch haben andere Erben, die nicht in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis stehen, nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Für Enkel liegt die steuerfreie Obergrenze immerhin bei 200.000 Euro, während Urenkel oder die eigenen Eltern bis zu 100.000 Euro steuerfrei erben können.

Neben diesen Freigrenzen sollten auch Edelmetall-Anleger und Münzensammler ein weiteres wichtiges Detail beachten, das bei der Planung einer Erbschaft oft übersehen wird: Die Freibeträge für die Erbschaftssteuer können zu Lebzeiten nur einmal alle zehn Jahre genutzt werden. Das bedeutet, wer einen Teil seines Vermögens bereits zu Lebzeiten an Angehörige verschenkt, muss diesen Zeitraum berücksichtigen. Ausserdem ist es wichtig zu bedenken, dass einmal verschenkte Vermögenswerte in der Regel nicht zurückgefordert werden können. Dies gilt auch für Gold, das lange vor dem möglichen Tod unter den Verwandten verteilt wurde. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen, etwa bei “grobem Undank”, doch solche Fälle werden von Gerichten äusserst selten anerkannt.

Bildnachweis: evgenyatamanenko
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Bildquelle: www.istockphoto.com


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