In den Ländern der OECD belief sich im Jahr 2022 die durchschnittliche Abgabenquote sämtlicher Mitglieder auf rund 34 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Steueroptimierte Anlagestrategien haben daher einen hohen Stellenwert.

Steuerfreie Kursgewinne bei Edelmetallen

Im Januar 2009 mussten sich die Bürger durch die Einführung der Abgeltungssteuer von der beliebten Regelung verabschieden, über Investments in Aktien, Fonds oder andere börsennotierte Wertpapiere steuerfreie Kursgewinne zu erzielen. Bis dahin durfte man Kursgewinne komplett vereinnahmen, falls zwischen Kauf und Verkauf der jeweiligen Papiere mehr als 12 Monate lagen. Nach derzeitigem Steuerrecht werden realisierte Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer, stets mit der pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent und unter Umständen zuzüglich Solidarzuschlag und Kirchensteuer belastet. Sobald der jeweils gültige Freibetrag ausgeschöpft ist, wird die Steuer direkt von den Depotbanken ans Finanzamt abgeführt. Dieser Freibetrag wurde im Jahr 2023 übrigens für Ledige von 801 auf 1.000 Euro und für Verheiratete von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht.

Für die Käufer von Barren und Münzen aus Gold, Silber, Platin und Palladium gelten – aus welchen Gründen auch immer – andere Steuerregeln. Diese werden vom Bundesfinanzministerium nämlich als sogenannte „private Veräusserungsgeschäfte“ eingeordnet, bei denen völlig andere steuerliche Vorschriften anzuwenden sind. Wer Edelmetalle in Form von Barren und Münzen gekauft hat, kommt dadurch in den Genuss, beim Verkauf dieser Anlagen steuerfreie Gewinne erzielen zu können, was insbesondere bei langfristigem Anlagehorizont und hohen Kurszuwächsen zu enormen Steuervorteilen und damit verbundenen Vermögenszuwächsen führen kann.

So sehen die Steuerregeln für Edelmetallinvestments aus

Bei physischen Edelmetallinvestments können Anleger auf zwei verschiedene Arten steuerfreie Kursgewinne erzielen. Zum einen ist dies möglich, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Barren oder Münzen mehr als zwölf Monate liegen. Unabhängig von der Höhe der realisierten Gewinne dürfen diese nach derzeitiger Rechtsprechung komplett steuerfrei vereinnahmt werden. Zum anderen gelten solche Gewinne aus sogenannten „privaten Veräusserungsgeschäften“ aber auch nach weniger als einem Jahr Haltedauer als steuerfrei, falls eine sogenannte Freigrenze nicht überschritten wird. Diese lag im vergangenen Jahr bei 600 Euro und wurde für 2024 auf 1.000 Euro erhöht.

In diesem Zusammenhang sollte man aber stets die folgenden Besonderheiten beachten. Erstens: Weil es sich nicht um einen Freibetrag handelt, führt ein Überschreiten der Freigrenze von 1.000 Euro dazu, dass der komplette Kursgewinn versteuert werden muss. Zweitens: Bei Gewinnen aus „privaten Veräusserungsgeschäften“ fällt stets der einkommensabhängige Steuersatz des Anlegers an. Bei Geringverdienern (Besserverdienenden) kann dieser den pauschalen Abgeltungssteuersatz unterschreiten (überschreiten). Drittens: Sobald bei Edelmetallbarren oder -münzen nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr Verluste realisiert werden, können diese unter steuerlichen Aspekten weder berücksichtigt noch verrechnet werden. Viertens: Da diese nicht sonderlich üppig bemessene Freigrenze mit anderen Anlageklassen wie zum Beispiel Schmuck, Gemälde, Antiquitäten, Oldtimer, Kryptowährungen und anderen Sachwerten geteilt werden muss, dürfte sie insbesondere bei vermögenden Privatanlegern relativ schnell ausgeschöpft sein.

Steueraspekte in Edelmetallstrategie einbauen?

Unabhängig von der Anlageklasse sollten Anlageentscheidungen nicht aus steuerlichen Gründen, sondern stets in Abhängigkeit von den eingeschätzten Qualitäten bzw. Perspektiven einer Geldanlage getroffen werden. Die steuerlichen Vorteile, die sich durch die Freigrenze bei physischen Edelmetallinvestments ergeben, sollten eher als „nice to know“ (gut zu wissen) und auf keinen Fall als Kaufargument interpretiert werden. Hierfür sprechen mehrere Gründe wie zum Beispiel der Sachverhalt, dass Investments in Gold & Co. vor allem auf lange Sicht überzeugt haben. Anleger kaufen Edelmetalle nicht aus steuerlichen Überlegungen, sondern weil es sich als Krisen-, Vermögens- und Inflationsschutz seit mehr als 2.000 Jahren bestens bewährt und trotz unzähliger Kriege und Inflationsphasen weder an Kaufkraft nach an Anziehungskraft und Attraktivität verloren hat.

Wer die Regeln hinsichtlich der Freigrenze kennt und stets im Hinterkopf behält, gewinnt unter Timingaspekten an Flexibilität, schliesslich kann man nach besonders starken Aufwärtsbewegungen oder in Erwartung einer markanten technischen Korrektur in diesem Jahr bis zur Freigrenze von maximal 1.000 Euro Gewinne mitnehmen, ohne steuerbedingte Abgaben befürchten zu müssen. Wer diesen Steuervorteil regelmässig nutzt, könnte dadurch möglicherweise Jahr für Jahr hohe zusätzliche Vermögenszuwächse erzielen. Eines sollte dabei aber nicht ausser Acht gelassen werden: Der Kauf von Gold hat sich auf lange Sicht stets gelohnt, schliesslich notiert das gelbe Edelmetall gegenwärtig nur knapp unter seinem im Dezember markierten Rekordhoch. Doch mit jedem Verkauf eines Barrens oder einer Münze verlieren die Besitzer das jeweilige Aufgeld (inkl. Spread), welches bei Weissmetallen meist im zweistelligen Prozentbereich liegt.

Für eingefleischte Edelmetallfans gibt es wahrscheinlich nur einen triftigen Grund, der den Verkauf von Krisenwährungen wie Gold und Silber rechtfertigen würde – nämlich Geldnot. Unseren Kunden wünschen wir daher, dass sie davon verschont bleiben! Der sukzessive Aufbau von Edelmetallvermögen macht insbesondere mit Blick auf die drohende Rentenlücke mehr denn je Sinn.

Creator: Andrii Sedykh
File#: 1184046623
Bildquelle: istockphoto.com


Immer aktuell informiert: Folgen Sie pro aurum

So verpassen Sie nichts mehr! Informationen und Chartanalysen, Gold– und Silber-News, Marktberichte, sowie unsere Rabattaktionen und Veranstaltungen.
Facebook | Instagram | LinkedIn | Twitter

Der pro aurum-Shop

Die ganze Welt der Edelmetalle finden Sie in unserem Shop: proaurum.ch